Ein Teil der Masterstudiengänge in Deutschland sind derzeit noch zulassungsfrei. Grundsätzlich wird für einen Masterstudiengang ein Bachelorabschluss als Voraussetzung für einen Masterstudiengang erwartet. Aber auch Diplom-, Magisterabschlüsse und Staatsexamen können zu einem Zugang führen.
Allerdings bestehen bereits vielerorts Zulassungsbeschränkungen, wie beispielsweise für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften an der Universität Ulm. Hier werden folgende Auswahlregeln angewendet:
''Zugangsvoraussetzung:
Ein Bachelorabschluss mit überdurchschnittlichen Prüfungsergebnissen auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren.
Die überdurchschnittlichen Prüfungsergebnisse werden nachgewiesen durch:
Hinzu können, wie in Ulm, weitere Anforderungen gestellt werden:
Diese können nachgewiesen werden durch:
Die Universität Bielefeld hat besipielsweise für u.a. für die Fächer Biologie, Germanistik, Pädagogik als Unterrichtsfach, Sonderpädagogik und Sportwissenschaft eine Zulassungsbeschränkung (Orts-NC) eingeführt. Dazu heißt es:
''Für folgende Fächer gelten derzeit im Master of Education örtliche Zulassungsbeschränkungen (Orts-NC). Bei der Vergabe der Masterplätze wird in allen zulassungsbeschränkten Fächern die Bachelor-Note aus dem Nebenfach Erziehungswissenschaft (EW) als ein Kriterium berücksichtigt.
Vergabeverfahren:
''Bei der Vergabe der Plätze wird in allen Fächern die gewichtete Note aus dem Bachelor-Nebenfach Erziehungswissenschaft (EW) und dem Abitur (EW/Abi-Note: 60% EW-Note, 40% Abi-Note) berücksichtigt. Weil viele Studierende die EW-Note am Ende der Bewerbungsfrist (15. Januar oder 15. Juli) noch nicht vorweisen können, wird ein gestaffeltes Zulassungsverfahren durchgeführt. Die Bewerbung muss bis zum 15. Januar oder 15. Juli erfolgen!''
(vgl. dazu: Uni Bielefeld)