FAQ - Was mache ich, wenn ich meinen Bachelor noch nicht abgeschlossen habe, aber die Bewerbung für den Master schon jetzt erfolgen muss?
Das kann ein Problem sein und zu Zeitverlust führen. Einige Bundesländer haben bereits darauf reagiert, so wie z.B. Niedersachsen:
Das Niedersächsische Hochschulgesetz wurde am 13. September 2007 entsprechend geändert:
§18 Hochschulzugang
(7) 1 Die Zugangsberechtigung zu weiterführenden Studiengängen und Masterstudiengängen setzt einen Bacherlorabschluss oder gleichwertigen Abschluss und eine besondere Eignung voraus. 2 Vertieft der Masterstudiengang das vorherige Studium fachlich in derselben Richtung, so wird die besondere Eignung insbesondere auf der Grundlage des Ergebnisses der Bachelorprüfung festgestellt. 3 Fehlen noch einzelne Prüfungsleistungen des Bachelorabschlusses, so stellt die Hochschule abweichend von Satz 2 die besondere Eignung insbesondere anhand einer nach den bislang vorliegenden Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote fest; die Einschreibung erlischt, wenn das Bachelorzeugnis nicht zu einer von der Hochschule festgesetzten Frist eingereicht wird und die Bewerberin oder der Bewerber dies zu vertreten hat. 4 Das Nähere regelt eine Ordnung.''
Im Zweifelfall sollte man sich unbedingt die Regelung in dem Bundesland ansehen, in dem man den Master absolvieren möchte.