Wege in das Masterstudium in Deutschland

Ein Teil der Masterstudiengänge in Deutschland sind derzeit noch zulassungsfrei. Grundsätzlich wird für einen Masterstudiengang ein Bachelorabschluss als Voraussetzung für einen Masterstudiengang erwartet. Aber auch Diplom-, Magisterabschlüsse und Staatsexamen können zu einem Zugang führen.

Allerdings bestehen bereits vielerorts Zulassungsbeschränkungen, wie beispielsweise für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften an der Universität Ulm. Hier werden folgende Auswahlregeln angewendet:

''Zugangsvoraussetzung:
Ein Bachelorabschluss mit überdurchschnittlichen Prüfungsergebnissen auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren.

Die überdurchschnittlichen Prüfungsergebnisse werden nachgewiesen durch:

  1. Bachelorabschlussnote mit der Endnote 2,5 oder besser oder wenn noch kein Abschluss vorliegt durch die
  2. Bachelorarbeit mit der Einzelnote 2,0 oder besser oder wenn noch keine Bachelorarbeit vorliegt durch
  3. bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungsleistungen im Studienumfang von mindestens 140 ECTS mit der Durchschnittsnote 2,5 oder besser. ''

Hinzu können, wie in Ulm, weitere Anforderungen gestellt werden:

  • der Nachweis von Prüfungsleistungen über Module in Mathematik und Statistik im Umfang von mindestens 15 Leistungspunkten,
  • der Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse.

Diese können nachgewiesen werden durch:

  1. den Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 570 paperbased TOEFL-test Punkten bzw.
  2. den Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 230 computer-based TOEFL-test Punkten bzw.
  3. den Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 88 internet-based TOEFL-test Punkten bzw.
  4. einen vergleichbaren Nachweis bzw.
  5. der Nachweis von Prüfungsleistungen während des Hochschulstudiums im Englisch im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten.'' (siehe dazu Universität Ulm)

Die Universität Bielefeld hat besipielsweise für u.a. für die Fächer Biologie, Germanistik, Pädagogik als Unterrichtsfach, Sonderpädagogik und Sportwissenschaft eine Zulassungsbeschränkung (Orts-NC) eingeführt. Dazu heißt es:
''Für folgende Fächer gelten derzeit im Master of Education örtliche Zulassungsbeschränkungen (Orts-NC). Bei der Vergabe der Masterplätze wird in allen zulassungsbeschränkten Fächern die Bachelor-Note aus dem Nebenfach Erziehungswissenschaft (EW) als ein Kriterium berücksichtigt.
Vergabeverfahren:
''Bei der Vergabe der Plätze wird in allen Fächern die gewichtete Note aus dem Bachelor-Nebenfach Erziehungswissenschaft (EW) und dem Abitur (EW/Abi-Note: 60% EW-Note, 40% Abi-Note) berücksichtigt. Weil viele Studierende die EW-Note am Ende der Bewerbungsfrist (15. Januar oder 15. Juli) noch nicht vorweisen können, wird ein gestaffeltes Zulassungsverfahren durchgeführt. Die Bewerbung muss bis zum 15. Januar oder 15. Juli erfolgen!''
(vgl. dazu: Uni Bielefeld)